Antrag

Einführung von Mitfahrbänken

Das neue Nahmobilitätkonzept steht nun auf der Website der Stadt zum Download bereit. Dort werden der ÖPNV, ein künftiger Stadtbus und der persönliche Verkehr thematisiert. Als sinnvolle Ergänzung ergibt sich das Aufstellen von Mitfahrbänken.

Mitfahrbänke sind im öffentlichen Raum aufgestellte Bänke, auf denen Personen, die ein bestimmtes Ziel erreichen wollen, Platz nehmen und auf einen Autofahrer warten, der sie mitnimmt.

Daher profitieren Menschen von Mitfahrbänken,

  • die sich in Fahrgemeinschaften fortbewegen möchten. Ein neues Miteinander der Bürger*innen entsteht und das soziale Gefüge findet enger zusammen.
  • die den privaten PKW-Verkehr entlasten möchten. Eine personelle Auslastung von ursprünglichen Einzelfahrten verringert die Straßen- und Umweltbelastung. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Mitfahrbänke, die in der Nähe von Parkplätzen aufgestellt sind, Anlass sind, feste Fahrgemeinschaften z.B. von Azubis zu bilden.
  • die Ortsteile miteinander verbinden möchten. Der geplante Stadtbus spart bisher die Ortsteile Schwabmünchens – Birkach, Klimmach, Mittelstetten, Schwabegg – aus. Die Mitfahrbank bietet hier die Möglichkeit die Ortsteile untereinander und mit Schwabmünchen zu verbinden.
  • die nach Schwabmünchen kommen möchten, um einzukaufen.

Um diese sinnvolle Ergänzung zur Mobilität der Stadt Schwabmünchen voranzubringen, stellt die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Standorte zu prüfen und die Einführung der Mitfahrbänke gemeinsam mit einer zu gründenden Arbeitsgruppe zu veranlassen.

Wir bitten diesbezüglich zudem um Zusammenarbeit mit den Lechfeldgemeinden und Bobingen, denn dort formieren sich bereits Gemeindemitglieder*innen, die das Projekt in ihren Gemeinden aktiv voranbringen und natürlich auch auf eine gute Anbindung zum Mittelzentrum Schwabmünchen angewiesen sind.

Die Kosten einer Bank belaufen sich auf ca. 800 bis 1.500 Euro. Die Bänke können auch LEADER gefördert werden.

Zum Thema Haftung und Versicherung ist zu sagen, dass die Benutzung der Bänke immer freiwillig ist und auf eigene Gefahr erfolgt. Mitgenommene sind im Falle eines Unfalls automatisch über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versichert.

Als Best-Practice Beispiel würden wir gerne noch die Initiative „mobi-ll“ aus dem Raum Landsberg/ Ammersee empfehlen.

Eingereicht am: 
11.01.2021

Behandelt am:

Ergebnis:
mehrheitlich angenommen