Anfrage

Baumfällaktion auf dem Gelände der Stadt

Baumfällaktion auf dem Gelände der Stadt Schwabmünchen am 20.05.2017 außerhalb der legalen Fällzeit durch die Wertachklinik

Auf der Beiratssitzung der Wertachklinik in Schwabmünchen war leider keine informelle Aufklärung über die Baumfällaktion vom 20.05.2017 möglich. Somit stellt die Fraktion der Grünen/Bündnis 90 die formale Anfrage.

Welche formalen Regelungen bestehen zwischen der Stad Schwabmünchen und der Wertachklinik bezüglich der Nutzung dieses Grundstücks?

Wer ist für die Baumfällaktion zuständig?

Baumfällen ist in der Zeit vom 01. März bis 30.September nicht erlaubt. Liegt eine Anfrage bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Augsburg vor? Welche Kriterien muss die Firma für den Auftrag der Baumfällung erfüllen? Hat die beauftragte Firma diese erfüllt?

Besteht für die Baumfällaktion eine Informationspflicht der Wertachklinik an die Stadt?

Besteht ein Baumkataster?

Wenn Ja: Ist dieses einsehbar? Von wem wurde das Baumkataster erstellt?

Wer ist zuständig für die Erstellung eines Baumkatasters?

Ist mit einer baldigen Beseitigung der schon länger vorhandenen Grüngutabfälle zu rechnen?

Sind die Baumfällaktionen abgeschlossen? Wenn nicht:

Nach welchen Kriterien soll dieses Grundstück weiter genutzt werden?

  • Nur für Patienten der Wertachklinik?
  • Auch für die Öffentlichkeit?

Eingereicht am: 
01.06.2017

Behandelt am:

Ergebnis: