Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir gemäß § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung folgenden
ANTRAG
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Ganztagsangebots zu planen, die erforderlichen Projektstrukturen und -prozesse zu schaffen sowie alle relevanten Akteure einzubinden. Für die Projektsteuerung sind im Haushalt 2026 die notwendigen Mittel bereitzustellen.
- Die Verwaltung erstellt eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten im Zusammenhang mit dem ab 2026 stufenweise eingeführten Rechtsanspruch und berichtet dem Stadtrat bis zum 28.02.2026.
- Die Verwaltung prüft die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Lechner-Villa als Hort und berichtet dem Stadtrat bis zum 28.02.2026.
- Die Verwaltung ermittelt den Bedarf für das Ganztagsangebot auf Basis einer qualitativen Elternbefragung und der einschlägigen Sozialraumprognosen. Die Befragung ist so zu gestalten, dass die benötigten Ganztagsbetreuungsplätze nach Betreuungszeiten und -formen für die kommenden Schuljahre prognostiziert werden können.
- Die Verwaltung prüft insbesondere Fördermöglichkeiten für den Umbau oder Neubau der Mensa.
BEGRÜNDUNG
Rechtlicher Hintergrund und Zielsetzung
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wurde auf Bundesebene 2021 ein einklagbarer, bedarfsunabhängiger Individualanspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz geschaffen. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben alle Erstklässler Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. In den darauffolgen den Jahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen 2 bis 4 ausgeweitet, sodass ab 2029/30 allen Grundschulkindern ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zusteht.
Der Anspruch umfasst
- bis zu 8 Stunden Betreuungszeit
- an 5 Werktagen (Montag bis Freitag)
- und 11 Monaten im Jahr (4 Wochen Schließzeit in den Ferien)
Im Jahr 2023 nutzten etwa 60 Prozent der bayerischen Grundschulkinder ein institutionalisiertes Betreuungsangebot. Ansprechpartner für den Anspruch ist das Jugendamt des Landkreises Augsburg. Die Stadt Schwabmünchen ist als kommunale Körperschaft Träger des Schulaufwands und für die Bereitstellung der Infrastruktur verantwortlich.
Das StMAS und das StMUK haben die rechtsanspruchserfüllenden Angebote in einer übersichtlichen Matrix zusammengestellt. Das strategische Ziel für die Stadt Schwabmünchen ist aus unserer Sicht, einen Mix der Betreuungsangebote zu schaffen – entsprechend dem bayerischen Konzept eines „Werkzeugkastens der Ganztagsangebote“.
Aktueller Stand und Entwicklungsperspektiven
Derzeit gewährleisten Mittagsbetreuung und offene Ganztagsschule (OGTS) bis 16 Uhr das Ganztagesangebot, angeboten durch den ehrenamtlich geführten Förderverein der St. Ulrich Grundschule e. V. Die Schulleitung erwägt, ab dem Schuljahr 2026/27 auch einen gebundenen Ganztag für die Jahrgangsstufen 3 und 4 einzuführen. Eine qualitative Eltern- und Kinderbefragung hat bislang nicht stattgefunden.
Der Stadtrat muss entscheiden, wie der gesetzliche Anspruch unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Kommune umgesetzt werden kann. Der Rahmen ist vorgegeben, aber die Ausgestaltung liegt in den Händen des Stadtrats und der Stadtgesellschaft: Gemeinsam soll ein Bild guter Kinderbetreuung für Schwabmünchen gestaltet werden. Vorab sind dazu folgende Grundüberlegungen zu benennen:
- Bildungsgerechtigkeit als Zukunftsaufgabe
Die Gesellschaft entwickelt sich nur weiter, wenn Menschen zur Teilhabe befähigt werden. Gute Bildung, die Verantwortungsgefühl und Aufgeschlossenheit vermittelt, ist dafür essenziell. - Entwicklungsförderung
Das SGB VIII garantiert jedem jungen Menschen das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. - Persönlichkeitsbildung durch gute Bildung
Das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung betonen die Bedeutung der Persönlichkeitsentwicklung und Charakterbildung, was in Schwabmünchen ernst genommen wird. - Leistungsfähigkeit der Stadt
Trotz angespannter Haushaltslage bleibt Schwabmünchen leistungsfähig. Investitionen in die Bildungslandschaft zahlen sich langfristig aus. - Kinderbetreuung als Wirtschaftsfaktor
Ein gut ausgebauter Betreuungsmix schafft attraktive Rahmenbedingungen für Beschäftigte und unterstützt Unternehmen bei der Gewinnung und Bindung von Mitarbeitenden. - Kinder ins Zentrum stellen
In einer alternden Gesellschaft müssen Kinder stärker in den Mittelpunkt politischer und gesellschaftlicher Entscheidungen rücken.
Maßnahmen und Umsetzung
Die vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Betreuungslandschaft in Schwabmünchen systematisch weiterzuentwickeln, bestehende Strukturen zu stärken und neue Angebote zu schaffen. Ein „Runder Tisch“ mit allen relevanten Akteuren soll ein bedarfsgerechtes Konzept entwickeln. Auch ein interkommunaler Zusammenschluss für die Umsetzung der Ferienbetreuung ist denkbar.
Relevante Akteure sind unter anderem:
- Schulleitung der Grundschule
- Träger der Mittagsbetreuung und der OGTS (Förderverein der Grundschule)
- Vertreter der Jugendhilfeplanung des Landratsamtes
- Träger der Kindertagesstätten
- Vertreter des Stadtrats
- Elternvertretung
- St. Gregor Jugendhilfe
- Kreisjugendring
Ein gutes Mittagessen ist für die Ganztagsbetreuung unerlässlich. Da die Kapazitäten der Mensa an der Grundschule als unzureichend empfunden werden, ist ein Ausbau im Zuge der Erweiterung des Ganztagesangebots unumgänglich. Im Rahmen der Standortsuche für ein neues Jugendzentrum wurde die Idee entwickelt, die Lechner-Villa (Holzheystr. 24) umzunutzen. Das Gebäude könnte ggf. um einen Mensaanbau ergänzt werden. Dies würde ein historisches Gebäude erhalten und für familienorientierte Zwecke nutzen. Die Lechner-Villa könnte gemeinsam mit Grundschule, Kindergarten und Heilpädagogischer Tagesstätte den „Kinder-Campus“ Schwabmünchen vervollständigen.
Für die Planung des Mensa-Um- oder Neubaus sind verschiedene Verpflegungskonzepte zu prüfen:
- Frisch- und Mischküche („Cook & Serve“)
- Kühlkostystem („Cook & Chill“)
- Tiefkühlsystem („Cook & Freeze“)
- Warmverpflegung („Cook & Hold“)
Unterstützung bietet die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Bayern an.
Beteiligung und Verantwortung
Die Eltern treffen gemeinsam mit ihren Kindern die Entscheidung über das passende Angebot. Die Stadtgesellschaft, vertreten durch den Stadtrat, soll in enger Kooperation mit der Jugendhilfe einen Pakt schließen, der die Entwicklung des Kindes gemäß § 1 SGB VIII ins Zentrum stellt. Eine enge Vernetzung und Kommunikation zwischen allen Akteuren ist dafür unerlässlich. Krippe, Kindergarten und Grundschule leisten – neben dem Elternhaus – einen entscheidenden Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit. Multiprofessionelle Teams (z. B. SchulpsychologInnen, Jugendsozialarbeit, sozialpädagogische Dienste) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Auch der Übergang von der KiTA zur Grundschule muss reibungslos gestaltet werden, stets mit dem Fokus auf die bestmögliche Förderung des Kindes.
Mit diesem umfassenden Ansatz kann die Stadt Schwabmünchen dem kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht werden und gleichzeitig ein attraktives Bildungs- und Betreuungsangebot für Familien schaffen.
KOSTEN UND DECKUNGSVORSCHLAG
Im Haushaltsjahr 2026 ist mit Ausgaben für die Projektsteuerung sowie für Beratungsleistungen im Rahmen des Mensa-Um- oder Neubaus zu rechnen. Die genaue Höhe dieser Kosten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden, da hierfür zunächst kurzfristig von der Verwaltung entsprechende Angebote eingeholt werden müssen. Erst auf Basis dieser einzuholenden Angebote ist eine präzise Bezifferung der anfallenden Aufwendungen möglich.
Den Antrag mit allen Details: